Wie wird man Rechtsanwalt/Rechtsanwältin?
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wird man durch die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte, die von den Rechtsanwaltskammern geführt werden. Für die Eintragung gibt es zahlreiche Voraussetzungen, insbesondere ist eine umfassende Ausbildung notwendig, die nach der Matura noch zumindest 9 Jahre dauert.
Zunächst ist ein rechtswissenschaftliches Studium mit einer Mindeststudiendauer von 4 Jahren erforderlich, in dem nachweislich angemessene Kenntnisse über nachfolgende Wissensgebiete erworben werden müssen: österreichisches bürgerliches Recht und österreichisches Zivilverfahrensrecht, österreichisches Straf- und Strafprozessrecht, österreichisches Verfassungsrecht einschließlich der Grund- und Menschenrechte und österreichisches Verwaltungsrecht einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts, österreichisches Unternehmensrecht, österreichisches Arbeits- und Sozialrecht und österreichisches Steuerrecht, Europarecht, allgemeines Völkerrecht, erforderlichenfalls sonstige rechtswissenschaftliche Wissensgebiete und Grundlagen des Rechts, wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete, sonstige Wissensgebiete mit Bezug zum Recht. Im Rahmen des Studiums ist eine schriftliche rechtswissenschaftliche Arbeit zu erstellen (§ 3 RAO).
Im Anschluss daran sieht die Rechtsanwaltsordnung eine praktische Verwendung von 5 Jahren vor. Während dieser Zeit sind das sogenannte „Gerichtsjahr“, das ist ein Praktikum bei Gericht in der Dauer von momentan 7 Monaten, und eine zumindest 3-jährige Tätigkeit als KonzipientIn in einer Rechtsanwaltskanzlei zu absolvieren. Der Rest der Zeit (1 Jahr und 5 Monate) kann wahlweise auch durch ein Doktoratsstudium, Tätigkeiten bei einer Verwaltungsbehörde, an einer Hochschule oder bei einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie einer gleichartigen Tätigkeit im Ausland erfüllt werden.
Weitere Voraussetzung für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist die mit Erfolg zurückgelegte Rechtsanwaltsprüfung, in der die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse des Prüfungswerbers, im besonderen seine Gewandtheit bei der Einleitung und Besorgung der einem Rechtsanwalt übertragenen öffentlichen und privaten Angelegenheiten sowie seine Eignung zur Abfassung von Rechtsurkunden und Rechtsgutachten sowie zum geordneten schriftlichen und mündlichen Vortrag einer Rechts- und Sachlage nachgewiesen werden sollen (§ 1 RAPG). Die Prüfung wird von einem Senat aus 2 Richtern und 2 Anwälten abgenommen und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Bei der schriftlichen Prüfung sind Arbeiten aus Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht abzufassen, für die man jeweils 8 Stunden Zeit hat. In der mehrstündigen mündlichen Prüfung werden zahlreiche Rechtsgebiete abgefragt wie zum Beispiel Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug und Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Vertragsgestaltung oder auch Standes- und Honorarrecht.
Für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte ist neben den bereits geschilderten Voraussetzungen Vertrauenswürdigkeit erforderlich sowie die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 42 Halbtagen, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und eine österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates. Fast von selbst versteht sich, dass ein Rechtsanwalt geschäftsfähig sein muss.
Erst wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, ist man befugt, als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin tätig zu werden.
Unsere Kollegin Mag. Eva Berger hat alle Anforderungen einschließlich der Rechtsanwaltsprüfung – wir Gratulieren herzlich – erfüllt. Nur noch ein paar Monate fehlen zur vollständigen absolvierung der Praxiszeit sodass es nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis sie Rechtsanwältin ist.