Webshop Recht

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Webshop Recht

In Zeiten von Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Epidemie suchen viele Unternehmen Vertriebswege außerhalb des stationären Handels. Viele Webshops entstehen. Auch viele Geschäfte gehen erstmals online, um auf diesem Weg ihre Stammkunden weiterhin zu erreichen und neue Kundenfelder zu erschließen. Für Onlineshops sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die je nach Branche und Produkt verschiedene Pflichten vorsehen. Es bestehen zudem rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die gekannt und genutzt werden sollten. Der Beitrag soll einen ersten Überblick bieten, eine maßgeschneiderte juristische Beratung und Begleitung bei der Erstellung des individuellen Onlineshops ist jedoch unbedingt zu empfehlen.

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, besteht unter anderen das Risiko, dass abgeschlossene Verträge ungültig sind und das bezahlte Entgelt zurückzuzahlen ist. Zum Teil drohen auch Verwaltungsstrafen.

Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

Im Online-Handel zwischen Unternehmern und Verbrauchern ist das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) anwendbar.

Im FAGG ist ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) vom Vertrag normiert (§ 11 FAGG). Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es gibt Ausnahmen vom Rücktrittsrecht.

Der Verbraucher ist über das Bestehen und Nichtbestehen dieses Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) inkl Muster-Widerrufsformular, sowie über einen möglichen Verlust des Rücktrittsrechts zu informieren. Erfolgt dies nicht bzw. nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, verlängert sich die normalerweise 14-tägige Rücktrittsfrist um 12 Monate!

Außerdem sieht das FAGG umfangreiche Informationspflichten auf der Website vor. Insbesondere ist unmittelbar vor Abschluss der Bestellung der Verbraucher in hervorgehobener Weise auf die wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, den Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben, gegebenenfalls Fracht-, Liefer- und Versandkosten bzw Art der Preisberechnung, Laufzeit des Vertrages und die Kündigungsbedingungen oder automatische Verlängerungen des Vertrages und die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher eingeht, hinzuweisen (§ 8 FAGG).

Der Unternehmer hat weiters dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. In der Regel wird dies in der Praxis in Form eines sogenannten „Bestellbutton“ umgesetzt.

E-Commerce-Gesetz

Weitere Informationspflichten sieht das E-Commerce-Gesetz vor. Bei Webshops ist zusätzlich klar, verständlich und eindeutig zu informieren über die einzelnen technischen Schritte, die zur Vertragserklärung des Nutzers sowie zum Vertragsabschluss führen, den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss gespeichert wird, sowie gegebenenfalls über einen Zugang zu einem solchen Text, die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung (also Angaben, wie der Kunde seine Bestellung ändern/bzw korrigieren kann, z.B. mittels “zurück“-Funktion), sowie die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann.

Impressumspflicht bzw Offenlegungspflicht

Erforderlich ist, wie auch bei jeder normalen Homepage, ein Impressum, um der Impressumspflicht nach dem UGB bzw der Gewerbeordnung sowie der Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz nachzukommen. Dessen Mindestinhalt sind Name bzw Firma laut Firmenbuch, Rechtsform, Sitz laut Firmenbuch bzw Standort der Gewerbeberechtigung, falls vorhanden Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.

Datenschutz

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen umfassende Informationspflichten, denen durch eine entsprechende Datenschutzerklärung nachzukommen ist. Unter Umständen ist eine Einwilligung in die Verarbeitung von Daten einzuholen.

AGB

Bei Verträgen, die über Webshops abgeschlossen werden, handelt es sich um standardisierte Verträge, die nicht im Einzelnen ausgehandelt werden. Die Rahmenbedingungen für den Vertragsabschluss werden idealerweise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Es besteht ein Gestaltungsspielraum, der zugunsten des eigenen Unternehmens genutzt werden sollte. Die AGB sind dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu bringen.

Wir begleiten Sie gerne bei der Erstellung Ihres Onlineshops!

Gerne prüfen wir auch einen schon bestehenden Webshop!

Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Karl Weinhäupl, MBA, MBL

k.weinhaeupl@lex3.at

+43 7752 / 83 764

+43 664 / 17 55 300

Mag. Eva Berger, LLB.oec.

e.berger@lex3.at

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