Die Antwort ist kurz und einfach: Nein. Außer die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.
Gesetze und Verordnungen gelten nämlich so lange bis sie von VfGH aufgehoben werden. Dies gilt auch für Verordnungen, die gesetzwidrig sind. Juristen nennen das “Fehlerkalkül“.
Nicht gestraft werden die Personen, deren Fall vom VfGH verhandelt wurde. Auch wenn die Verordnung zum Zeitpunkt ihrer Geschwindigskeitsüberschreitung in Kraft war, profitieren sie von der “Ergreiferprämie“. Da die Verordnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde, ist deren Wegfall in anhängigen Verfahren zu berücksichtigen.