Ersatz bei Quarantäne umfasst Sonderzahlungen

Ersatz bei Quarantäne umfasst Sonderzahlungen

Ein Absonderungsbescheid. Viele Arbeitnehmer haben einen solchen Bescheid erhalten, wenn Sie selber vom Covid-Virus betroffen waren und zu einer solchen Person Kontakt hatten.

Nach dem Epidemiegesetz hat der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz der Lohnkosten des Arbeitnehmers. 

Das Magistrat Wien hat dem Antrag eines Arbeitgebers, ihm die Lohnkosten in Höhe von € 120,58 stattgegeben, das Mehrbegehren von € 91,84 abgewiesen. Es handelte sich hierbei um Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber hat nicht nachgewiesen, dass diese tatsächlich auszbezahlt wurden.

Die Rechtsfrage landete vor dem Verwaltungsgerichtshof, der dem Arbeitgeber Recht gab. Das Entgelt ist – wie es im Gesetz ausdrücklich angeführt ist – nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu berechnen. Da gehören auch anteilige Sonderzahlungen dazu.

FAZIT: Ist ein Arbeitnehmer von der Behörde abgesondert worden, steht dem Arbeitgeber ein Ersatz inklusive Sonderzahlungen und anderer regelmäßiger Entgeltbestandteile zu.