Sanierung von Unternehmen

Sanierung von Unternehmen

Die Sanierung von Unternehmen hilft bei der Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Im Folgenden werden die Grundzüge und die wichtigsten Elemente dargestellt:

Für wen eignet sich ein Sanierungsverfahren

Unternehmer (Einzelunternehmer, Gesellschaften), die entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sind, müssen ein Insolvenzverfahren (Konkurs, Sanierungsverfahren) beantragen. Plant der Unternehmer sein Unternehmen fortzuführen, so besteht die Möglichkeit die Insolvenzgründe durch die Sanierung zu beseitigen.

Zahlungsunfähigkeit:

 

Reichen die liquiden Mittel nicht aus, sämtliche fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Die Verbindlichkeiten sind auch zu berücksichtigen, wenn diese noch nicht eingemahnt oder geklagt sind (nicht aber künftige Raten aus Ratenvereinbarungen).

In der Praxis zeigt sich die Zahlungsunfähigkeit oftmals an voll ausgereizten Überziehungsrahmen und/oder hohen überfälligen Verbindlickeiten in der OP-Liste.

Überschuldung:

 

Übersteigen die Passiva die Aktiva (im Falle einer Verwertung) liegt Überschuldung vor. Für die insolvenzrechtliche Schuldung kommt hinzu, dass bei sorgfältiger Planung nicht zu erwarten ist, dass die Überschuldung beseitigt werden kann (negative Fortbestehensprognose).

In der Praxis erkennt man die Überschuldung am negativen Eigenkapital im Jahresabschluss, das nicht durch marktkonforme Bewertung von Aktiva (etwa voll abgeschriebenes Anlagevermögen) erklärt werden kann. Dazu kommt, dass nicht zu erwarten ist, dass bei Weiterführung des Unternehmens eine positive Bilanz zu erwarten ist.

Welche Vorteile bringt ein Sanierungsverfahren

Das Sanierungsverfahren hat zwei wesentliche Effekte: Zum Einem werden die Verbindlichkeiten bereinigt, zum anderen können für den Schuldner nachteilige Verträge erleichtert gelöst werden.

Schuldenschnitt:

Den Gläubigern wird eine Quote von mindestens 20 % angeboten. WIrd der Vorschlag angenommen, kann der Rest der unbesicherten Verbindlichkeiten nicht mehr gefordert werden .

Sanierungsschritte:

Der Insolvenzverwalter kann noch nicht erfüllte Verträge, die nachteilig sind, beenden. Er kann Teilbetriebe schließen und die dazugehörigen Arbeitsverhältnisse beenden. Er kann Mietverträge trotz Kündigungsverzicht beenden. Die Schäden, die den Vertragspartner entstehen (etwa auch Kündigungsentschädigung und Abfertigung alt) werden nur mit der Quote bedient. Arbeitnehmer erhalten über den Insolvenzentgeltfond das gesamte Gehalt, der Schuldner zahlt dem Fonds nur die Quote.

Welche Nachteile bringt ein Sanierungsverfahren

Der größte Nachteil in der Praxis ist die Wahrnehmung auf dem Markt. Trotz Bemühungen des Gesetzgebers wird das Sanierungsverfahren noch immer als “Konkurs” wahrgenommen. Die Gläubiger erleiden einen wirtschaftlichen Ausfall gleich in einem Konkurs.
Entsprechend ist das Verhalten in der Geschäftsbeziehung. Oftmals wird im Anschluss an das Sanierungsverfahren Vorauskasse verlangt oder Banke räumen keine Rahmen mehr ein. Auftraggeber verlagen mehr Sicherheiten. Öffentliche Auftragsvergaben sind teilweise ausgeschlossen.

Was ist ein Sanierungsplan

(Sanierungsplanbeispiel aus der Ediktsdatei)

Der Sanierungsplan ist der Vorschlag an die Gläubiger, dass deren Forderungen nur mehr mit einer Quote bedient werden. Die Quote hat mindestens 20 % (bei Eigenverwaltung 30 %) zu betragen. Die Quote muss angemessen sein, das heißt die Quote höher sein, als die (fiktive) Quote im Konkurs (Liquidierung) des Unternehmens.

In der Praxis wird verlangt, dass eine erste Quote innerhalb weniger Wochen nach Annahme des Sanierungsplanes zu zahlen ist. Die Höhe beträgt in der Regel 5 bis 10 %. Diese “Barquote” ist noch an den Insolvenzverwalter zu zahlen und ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Sanierungsverfahren.

Die weiteren Quoten muss der Schuldner selber an die Gläubiger bezahlen. Eine Überwachung durch Gericht oder Insolvenzverwalter findet nicht statt. Zahl er eine Rate auch nach Mahnung durch den Gläubiger nicht, lebt die Forderung wieder auf. 

Zu beachten ist, dass der Sanierungsplan nur für den Schuldner wirkt. Bürgen oder Mitschuldner erhalten keine Erleichterungen. Sicherheiten, sei es von der Schuldnerin oder dritter Seite, bleiben aufrecht.

Wie läuft ein Sanierungsverfahren ab

Ablauf Sanierungsverfahren

Ein Sanierungsverfahren wird auf Antrag beim zuständigen Landesgericht eröffnet. Das Gericht besellt einen Insolvenzverwalter. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen nur noch durch den Insolvenzverwalter handeln. Der Insolvenzverwalt muss umgehend prüfen, ob die Fortführung “im Interesse der Gläubiger liegt”. Das heisst die Fortführung darf zu keinem weiteren Ausfall führen.

Das Gericht terminisiert mit der Eröffnung Tagsatzungen. In der Berichts- und Prüfungstagsatzung erstatter der Insolvenzverwalter Bericht. Er gibt Erklärungen zu den Forderungsanmeldungen ab. In der Saneriungsplantagsatzung wird über den Sanierungsplan abgestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass diese Tagsatzung innerhalb von 90 Tagen ab Eröffnung stattzufinden hat.

Der Sanierungsplan wird vom Gericht “bestätigt”. Dazu müssen die Kosten des Verfahrens bezahlt sein. In der Praxis wird oftmals verlangt, dass die erste Teilquote für die Bestätigung  beim Insolvenzverwalter zu erlegen ist.

Nach Bestätigung läuft ein 14-tägige Rechtsmittelfrist. Nach Ablauf der Frist ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Der Schuldner ist wieder voll handlungsfähig.

In der Regel dauert das Sanierungsverfahren vier bis sechs Monate.

Verfahrensablauf (Auszug aus Ediktsdatei)

Die Gläubiger im Sanierungsverfahren

Das Gericht legt im Eröffnungsbeschluss eine Frist fest, innerhalb der die Gläubiger ihre Forderungen anzumelden sind. Die Gläubiger müssen die Forderung belegen (Rechnung, Vertrag etc). Gläubiger ist nicht nur, wer eine fällige Geldforderung hat. Jede Leistung, die der Unternehmer schuldet, auch wenn sie nicht in Geld besteht oder noch nicht fällig ist, ist anzumelden. So sind auch Ansprüche auf Waren, wenn sie bereits bezahlt sind, nur mit dem Geldwert anzumelden.

Der Insolvenzverwalter erstellt ein Anmeldungsverzeichnis, in welchem die Forderungen vermerkt werden. Er gibt in der Tagsatzung eine Prüfungserklärung ab, ob er die Forderung anerkennt oder nicht. Bestrittene Forderungen können im Rechtswege festgestellt werden.

In der Sanierungsplantagsatzung stimmen die Gläubiger über den Sanierungsplan ab. Die Hälfte der anwesenden Gläubiger – sowohl nach Köpfen als auch nach Kapital – muss zustimmen. Scheitert der Sanierungsplan wird das Verfahren als Konkurs weitergeführt und das Unternehmen liquidiert.

Warum sollte ein Gläubiger zustimmen, 80 % seiner Forderung zu verlieren? Weil der Insolvenzverwalter prüft, welche Quote der Gläubiger im Konkursverfahren erhalten würde. Errechnet der Insolvenzverwalter eine Quote von bspw 5 % im Konkursverfahren – also wenn der Sanierungsplan nicht angenommen wird – dann ist die 20 % Quote in Sanierungsverfahren günstiger.

 

Was kostet ein Sanierungsverfahren

Aus wirtschaftlicher Sicht muss der Unternehmer finanzieren:

Fortführung

Das Unternehmen muss während des Sanierungsverfahrens positiv geführt werden können und ausreichend Liquidität haben.

Der Insolvenzverwalter verlangt ansonsten eine Sicherheit (Bankgarantie) von dritter Seite für die Fortführung.

Quoten:

Die zu zahlenden Quoten müssen bezahlt werden.

Verfahrenskosten:

Der Insolvenzverwalter erhält für die Fortführung einen Stundensatz (idR zwischen 130 und 200 Euro) bezahlt. Darüber hinaus erhält er einen Entlohnung, wenn der Sanierungsplan angenommen wird.Von der Entlohnung des Insolvenzverwalters hängt die gerichtliche Pauschalgebühr und die Entlohnung der Gläubigerschutzverbände ab.

Der eigene Rechtsanwalt rechnet in der Regel nach einem Zeithonorar ab; er wird aber eine Akontozahlung in Rechnung stellen, da sonst seine Forderung auch nur mit der Quote zu zahlen wäre.

 

Beispiel 1:

Unternehmen hat 500.000 Euro Verbindlichkeiten und ein Sanierungsplan mit 20 % wird angenommen, sodass 100.000 zu zahen sind und 400.000 erlöschen. Der Insolvenzverwalter (180 Euro/Stunde) benötigte in den ersten 4 Wochen 10 Stunden/Woche, dann 5 Stunden/Woche.
Kosten des Verfahrens (Insolvenzverwalter, Gericht, Gläubigerschutzverbände) – ca. 27.000,00 (netto) + Eigner Anwalt nach Vereinbarung

Sanierungserfolg: mehr als 350.000

 

Beispiel 2:

Unternehmen hat 7.500.000 Euro Verbindlichkeiten und ein Sanierungsplan mit 30 % wird angenommen, sodass 2.250.000 zu zahen sind und 5.250.000 erlöschen. Der Insolvenzverwalter (200 Euro/Stunde) benötigte für die 12 Wochen Insolvenzverfahren ca. 300 Stunden.
Kosten des Verfahrens (Insolvenzverwalter, Gericht, Gläubigerschutzverbände) – ca. 140.000 (netto) + Eigner Anwalt nach Vereinbarung

Sanierungserfolg: mehr als 5.000.000

 

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