Legal Tech – Recht im Internet – darf man das?

Legal Tech – Recht im Internet – darf man das?

Legal Tech – Recht im Internet. Die Digitalisierung hat auch die Rechtsberatung erfasst. Junge innovative Unternehmer haben Plattformen errichtet, die schnell und unkompliziert helfen sollen, Ansprüche durchzusetzen. Wer ein Beispiel möchte, braucht nur das Wort “Flugverspätung” in eine Suchmaschine eingeben. Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung ist ein Vorzeigebeispiel. Ohne Kostenrisiko, aber im Erfolgsfalle mit einer Beteiligung für das Unternehmen. 

Anwälte dürfen dieses Angebot nicht machen. Sie unterliegen strikten Regeln und Gesetzen. Es ist ihnen auch verboten, eine Beteiligung am erstrittenen Betrag zu vereinbaren. Im Gegenzug ist es verboten, dass andere Unternehmer gegen Entgelt Rechtberatung erteilen. Die sogenannte “Winkelschreiberei” ist verboten. 

 

 

Legal Tech – diese junge Branche besteht aber nicht aus eingetragenen Rechtsanwälten. Die digitale Revolution kommt von jungen technikaffinen Juristen und rechtsinteressierten Technikern. Und so stellen sich nicht nur Anwälte dieselbe Frage wie Kaiser Ferdinand bei der Revolution 1848: “ja, dürfen’s denn des?”

Am 27.11.2019 klärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Frage für Deutschland: Sie dürfen. Betroffen war eine Internetplattform, die sich auf Mietzinsminderungen fokussiert hatte. Durch Eingabe des Mietzins und des Ortes auf einer Homepage wurde die zulässige Miete ermittelt. Zuviel bezahlte Miete wurde vom Vermieter zurückgefordert. Hat dieser nicht bezahlt, wurde die Sache an einen Vertragsanwalt weitergeben. 

Das Unternehmen besitzt eine Gewerbeberechtigung für Inkasso. Es vertrag den Standpunkt, dass diese Gewerbeberechtigung ausreichend ist. Der BGH ist dieser Auffassung gefolgt. Die erste Rechtsprechung eines Höchstgerichtes gab der neuen Branche Legal Tech recht: Ein Sieg für die Digitalisierung. 

In Österreich ist die Rechtslage ein wenig strenger als in Deutschland. Inkassoinstitute dürfen – so die Gewerbeordnung – nur “unbestrittenen Forderungen” geltend machen. Solche Plattformen errechnen aber in der Regel die Ansprüche, prüfen sie und informieren den Kunden. Die Entscheidung des BGH ist daher nicht ohne weiteres auf Österreich übertragbar. 

Wie österreichische Gerichte entschieden hätten, ist schwer vorauszusagen. Unabhängig davon ist aber davon auszugehen, dass bald Rechtsgrundlagen für diese Unternehmen gefunden oder geschaffen werden. Legal Tech Unternehmen sind endgültig am Markt angekommen.