Unternehmensnachfolge und Stiftungen
Bei tausenden kleinen und mittelständischen Unternehmen stellt sich in den kommenden Jahren die Frage der Unternehmensnachfolge. Wir beraten Unternehmer umfassend bei der Gestaltung ihrer Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe ihres Vermögens an die nächste Generation oder familienfremde Dritte. Wir unterstützen bei der Gründung einer Privatstiftung sowie – heutzutage viel häufiger – bei der Anpassung von Stiftungsurkunden auf geänderte Verhältnisse.
Hierbei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte der konkreten Unternehmenssituation in die Beratung ein. Wir arbeiten dabei auch eng mit Steuerberatern zusammen. Entsprechend der persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen entwerfen wir eine auf das Unternehmen und die jeweilige persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Unternehmensübertragung innerhalb der Familie:
– erb-, familien- und gesellschaftsrechtliche Beratung
– Umstrukturierung des Unternehmens im Hinblick auf die Übertragung
– finanzielle Absicherung des Unternehmers und von Familienangehörigen
– Entwurf und Umsetzung der erforderlichen Verträge
– Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge - Unternehmensübertragung an Personen außerhalb der Familie
– Verkauf des Unternehmens (zB im Rahmen eines Asset deals oder Share deals)
– Verpachtung des Unternehmens
– Beteiligung familienfremder Dritter am Unternehmen - Privatstiftungen
– Errichtung von Privatstiftungen zu Lebzeiten des Stifters oder auf den Todesfall
– Überprüfung von Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden
– Laufende stiftungsrechtliche Beratung