Kartell-, Wettbewerbs- und Vertriebsrecht

Kartell,- Wettbewerbs- und Vertriebsrecht

Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Vertriebspartner in allen Aspekten des nationalen und internationalen Vertriebsrechts. Unser Leistungsspektrum reicht von der Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen (einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen) über die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen (zB Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters oder Vertragshändlers) bis hin zur vertriebskartellrechtlichen Beratung oder Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Weiters ist das Kartell- und Wettbewerbsrecht eine in der täglichen Beratungspraxis immer wichtiger gewordene Rechtsmaterie dar. Geprägt von der Entscheidungspraxis der Wettbewerbsbehörden und Gerichte auf nationaler und europäischer Ebene zählt das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu einem der dynamischsten Rechtsgebiete. Wettbewerbsbehörden machen von ihren Ermittlungsbefugnissen (zB im Rahmen von Hausdurchsuchungen) immer mehr Gebrauch und Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen werden mit Bußgeldern geahndet, die für Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Wir unterstützen Unternehmen, kartellrechtliche Risiken vorausschauend zu erkennen und durch geeignete Präventivmaßnahmen zu vermeiden (präventive Compliance) und übernehmen die Vertretung gegenüber den Wettbewerbsbehörden. Genauso unterstützen wir nationale und internationale Mandanten bei der erfolgreichen Umsetzung und Abwicklung von Transaktionsprojekten durch die Durchführung von Zusammenschlussverfahren vor den Wettbewerbsbehörden.

 

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge, selektive Vertriebssysteme, Zulieferverträge, Exklusivität bzw Ausschließlichkeitsbindungen etc), insbesondere im Hinblick auf anwendbare Gruppenfreistellungsverordnungen
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen etc.
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen (zB Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters oder Vertriebshändlers)
  • Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit allen kartellrechtlichen Angelegenheiten (horizontale und vertikale Vereinbarungen, Abstimmungen oder Verhaltensweisen)
  • Fusionskontrolle (Zusammenschlusskontrolle): Anmeldung von nationalen und internationalen Zusammenschlüssen (Unternehmenserwerb, Anteilskäufe, Gemeinschaftsunternehmen etc); Vertretung in Genehmigungsverfahren vor den nationalen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission
  • Beratung und Vertretung bei Vorwurf des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung (Verstoß gegen Diskriminierungsverbot, Kontrahierungszwang etc) nach nationalem und nach europäischem Kartellrecht
  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungshandlungen der Europäischen Kommission und/oder der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (insbesondere Einschreiten bei Hausdurchsuchungen – „Dawn Raids“)
  • Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen nach kartellrechtlichen Bußgeldentscheidungen („Follow-on“-Klagen)
  • Prävention von Kartellrechtsverstößen, insbesondere Entwicklung von Compliance Programmen, Abhaltung von Compliance Schulungen

 

Ihre (Haupt-)Ansprechpartner in alphabetischer Reihenfolge:

Mag. Jürgen Edtbauer
j.edtbauer@lex3.at

Dr. Karl Weinhäupl, MBA, MBL
k.weinhaeupl@lex3.at

Telefon: +43 (0) 7752/83764