Gesellschaftsrecht / M&A

Gesellschaftsrecht / M&A

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratungspraxis deckt von der Gründung jeder Art von Gesellschaft über ständige gesellschaftsrechtliche Beratung und die Begutachtung komplexer gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen bis zur hoch spezialisierten Transaktions-und Umgründungsberatung alle wichtigen Bereiche ab. Wir sind im Sanierungs- und Umstrukturierungsrecht ebenso tätig wie in der Beratung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern (zB im Hinblick auf potentielle Organhaftungen). Auch bei der Führung streitiger Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft sowie unter Gesellschaftern verfügen wir über vielfältige Erfahrungen.

Die rechtliche Betreuung von Unternehmensakquisitionen und Zusammenschlüssen (M&A) bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei. Unsere Spezialisten in diesem Gebiet verfügen über jahrelange Erfahrung in nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen und unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen einer Transaktion, von der Errichtung eines Letter of Intent über die rechtliche Due Diligence-Prüfung, Vertragserrichtung und –unterfertigung bis zum Vollzug der Transaktion (Closing) und den Post-Closing Maßnahmen.

 

Unser Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem:

  • Gründungsberatung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für jede Gesellschaftsform
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
  • Gestaltung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte
  • Gestaltung von Syndikatsverträgen/Stimmbindungsvereinbarungen
  • Umgründungen wie Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen und Realteilungen von Gesellschaften, Einbringung von Unternehmen oder Beteiligungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, Gesellschafterdarlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte etc.)
  • Vorbereitung und Abwicklung von Gesellschafterversammlungen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Durchsetzung und Abwehr von (Haftungs-)Ansprüchen gegen Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Gesellschaftsorgane
  • Beratung von Organen (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat)
  • Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft bzw. Gesellschaftsorganen

 

Unser Leistungsangebot im Bereich M&A umfasst unter anderem:

  • Rechtliche Begleitung von Erwerb, Veräußerung und Zusammenschluß von Gesellschaften, Betrieben und Vermögensteilen
  • Beratung im Vorfeld einer Transaktion (Erstellung und Verhandlung von Letter of Intent, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen, Term Sheet, Memorandum of Understanding etc.)
  • Koordination und Durchführung von auch länderübergreifenden rechtlichen Due Diligence-Prüfungen (verkäufer- und käuferseitig); Beratung von Zielunternehmen bei Due Diligence-Prozessen
  • Gründung von Auffanggesellschaften, Erwerb von Vermögenswerten oder Betrieben aus der Insolvenzmasse bzw. von sanierungsbedürftigen Verkäufern (distressed M&A)
  • Leveraged Buy-Outs/Management-Buy-Outs
  • Erstellung und Verhandlung der erforderlichen Verträge und Begleitdokumente (Kaufverträge, Beteiligungsverträge, Joint Venture- und Gesellschafterverträge, Treuhandvereinbarungen etc)
  • Post Closing-Maßnahmen (Anzeige- und Publikationspflichten, Umstrukturierungen zur Integration von erworbenen Unternehmen und Gesellschaften)
  • Durchführung von Zusammenschlussanmeldungen und Vertretung in Zusammenschlussverfahren vor den zuständigen Wettbewerbsbehörden
  • Übernahmerecht

 

Ihre (Haupt-)Ansprechpartner in alphabetischer Reihenfolge:

Mag. Jürgen Edtbauer
j.edtbauer@lex3.at

Dr. Karl Weinhäupl, MBA, MBL
k.weinhaeupl@lex3.at

Telefon: +43 (0) 7752/83764