Bank- und Finanzrecht
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bank- und Finanzrecht und beraten Banken und Sparkassen sowie Unternehmen in Fragen des Bankvertragsrechts, der Kreditstrukturierung und -besicherung und vertreten bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus dem Kreditsicherheitenrecht.
Weiters beschäftigen wir uns intensiv mit Haftungsfragen in Zusammenhang mit Anlageberatung und sonstigen Wertpapierdienstleistungen und vertreten Anleger, Kreditinstitute und Anlageberater bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Anlageberatungsleistungen.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Vertretung von Kreditnehmern gegenüber der Bank, in streitigen und außerstreitigen Verfahren
- Beratung und Vertretung von Sicherheitengebern (Bürgen, Solidarschuldnern und anderen Sicherheitengebern)
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Anlageberatungen und Wertpapierdienstleistungen
- Vertretung von Banken bei der Durchsetzung ihrer Forderungen