Der EU-US-Privacy-Shield ist ungültig! Datenverkehr zwischen EU und USA damit weitgehend unzulässig!
1. Grundsätzliches Verbot der Datenverarbeitung außerhalb der EU Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbietet die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU, wenn in den sogenannten „Drittländern“ kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Zu diesen Drittländern gehören vor allem die USA. Dass ein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt, kann vor allem dann angenommen werden, wenn die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau mit einem.