Insolvenz/Sanierung/Konkurs

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Insolvenz/Sanierung/Konkurs

Was ist Was?

„Die Alpine ist in Konkurs gegangen“, hörte man umgangssprachlich, als das bisher größte Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet wurde. Im Jahr 2010 hat der Gesetzgeber die Insolvenzordnung noveliert und auch für eine Klärung der Begriffe gesorgt, aus denen man auch die Intention des Insolvenzschuldners, wie es mit seinem Unternehmen weitergeht, erkennen kann.

Der Begriff „Insolvenz“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „nicht zahlen können“. Nach der Insolvenzordnung ist dies einer der Gründe, weshalb ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist. Der andere Grund ist die Überschuldung, also wenn die Passiva die Aktiva übersteigen und auch keine positive Prognose erstellt werden kann, dass die Überschuldung in Zukunft beseitigt werden kann.

Der Begriff „Insolvenz“ ist der Überbegriff für alle Verfahren, welche vom Insolvenzgericht im Falle der erfolgreichen Antragstellung durch den Insolvenzschuldner oder einen Gläubiger eröffnet werden.

Innerhalb der Insolvenzverfahren und zwischen den sogenannten „Sanierungsverfahren“ und dem „Konkursverfahren“ unterschieden. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, beantragt der Insolvenzschuldner in seinem Insolvenzeröffnungsantrag bzw kann er diesen Antrag bei Stellung des Konkursantrages durch einen Gläubiger (in der Praxis oft das Finanzamt oder die Krankenkasse) stellen.

Der Begriff „Sanierung“ stammt auch aus dem Lateinischen und bedeutet „heilen“. Das Ziel des Sanierungsverfahrens ist es, das Unternehmen nach deren „Heilung“, also nach der Sanierung, weiter zu führen. Deshalb kann im Sanierungsverfahren der Insolvenzverwalter kein Vermögen verkaufen oder verwerten – das Betriebsvermögen soll ja für das Unternehmen vorhanden bleiben. Der Insolvenzschuldner bietet aber in der Regel eine Quote an, je nachdem ob ihm die Eigenverwaltung überlassen wird mindestens 20 % oder bei Eigenverwaltung 30 %. Nehmen die Gläubiger mehrheitlich die Quote an, führt anschließend sein Unternehmen fort.

Der Begriff „Konkurs“ stammt ebenfalls aus dem Lateinischen und bedeutet „zusammenlaufen“. Bildlich gesprochen laufen im Konkursverfahren die Gläubiger zusammen, um aus dem vorhandenen Vermögen sich ihren Teil zu holen. In der Praxis verwertet der Masseverwalter im Konkursverfahren sämtliche Vermögenswerte und verteilt diese an die Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderungen. Die Gläubiger erhalten eine Quote, die in der Praxis oft unter 10 % liegt. Bei Kapitalgesellschaften steht am Ende des Prozesses die Löschung der Firma aus dem Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit – das Vermögen wurde ja an die Gläubiger verteilt.

Für den Geschäftspartner des Insolvenzschuldners bedeutet die Insolvenzeröffnung also jedenfalls einen teilweisen Verlust der Forderung, im Falle des Sanierungsverfahrens versucht der Geschäftspartner sein Unternehmen fortzuführen, am Ende des Konkursverfahrens steht die Beendigung des Unternehmen.