In Betrieb

In Betrieb

Im Rahmen der Führung eines Unternehmens stellt sich die einzuhaltende Rechtslage als äußerst vielschichtig dar.

Personal

So ist etwa im Bereich Personal insbesondere das Arbeitsrecht zu beachten. Dabei handelt es sich um jene Bestimmungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Es besteht aus einer gewachsenen Struktur an Gesetzen (zB Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz), Verordnungen (zB Arbeitsstättenverordnung), Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen.

Vertrieb und Absatz

Bei Vertrieb und Absatz ist der Unternehmer stets mit dem Vertriebsrecht und dem Kartellrecht konfrontiert. Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, Vertriebshändler oder Makler, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer und zwischen Hersteller bzw Lieferant und seinem Abnehmer. Beim Kartellrecht geht es um die Bestimmungen, die sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Unternehmen richten. Nach dem Kartellverbot sind etwa wettbewerbsbeschränkende Verhaltensabstimmungen zwischen Unternehmen rechtswidrig. Es kann sich um Kooperationen zu unterschiedlichen Zwecken (zB Forschung & Entwicklung, Technologietransfer/Lizenzierung, Spezialisierung etc), Gebietsaufteilungen, Preis- und Ausschließlichkeits- sowie Vertriebsbindungen etc handeln. Kartellrechtliche Compliance im Unternehmen ist sehr wichtig, um kartellrechtliche Verstöße zu vermeiden. Die äußerst empfindlichen Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen können für Unternehmen den Ruin bedeuten.

Marketing

Das Marketing ist einerseits für die Vermarktung Ihres Angebots und die Bekanntmachung Ihres Unternehmens (Werbung, Außendarstellung, PR etc) zuständig und betrifft andererseits die Ausrichtung Ihrer Firma in der Form, dass sie die Erwartungen Ihrer Kunden erfüllen kann (Produkte, Dienstleistungen, Service etc). Hier ist unter anderem das Markenrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb ständiger Begleiter des Unternehmers. Das Markenrecht dient dazu, Bezeichnungen verschiedener Produkte und Dienstleistungen innerhalb des geschäftlichen Bereichs zu schützen. Das Lauterkeitsrecht bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit unternehmerischer Verhaltensweisen in Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Es zielt darauf, das Verhalten der Marktteilnehmer im Wettbewerb von unlauteren Praktiken frei zu halten, damit die im Wettbewerb stehenden Unternehmen ihre Leistungen ungehindert präsentieren und abgeben können. Grundgedanke ist die Sicherstellung eines fairen Leistungswettbewerbs. Durch das Lauterkeitsrecht sollen Praktiken verhindert werden, mit denen sich ein Unternehmen einen als ungerecht empfundenen Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschafft (zB Rechtsbruch, Kundenfang, Irreführung, Ausübung physischen oder psychischen Zwanges, Behinderungswettbewerb, Boykott; Missbrauch hoheitlicher Machtstellung; Absatz-, Werbe- und Bezugsbehinderungen, Ausbeutung fremder Leistungen, Nachahmen zB von Produkten, Herabsetzung von Mitbewerbern und Regelungen über die Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen etc).

Beschaffung

Die Funktion Beschaffung stellt die Zusammenfassung aller Tätigkeiten dar, die der Versorgung eines Unternehmens mit Material, Dienstleistungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln sowie Rechten und Informationen aus unternehmensexternen Quellen (Güter- und Dienstleistungsmärkten) dienen. In diesem Zusammenhang kann das Unternehmen unter anderem mit dem Lizenzrecht befasst sein. Gegenstand von Lizenzen ist in Industrie, Gewerbe und Handel die Einräumung von Nutzungsrechten an Immaterialgütern (zB Know-how, Urheberrechte, Patente, Konzessionen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken), deren Bedingungen in spezifischen Lizenzverträgen aufgeführt sind.

Entwicklung und Produktion

Der Bereich Entwicklung und Produktion steht im Allgemeinen nicht allein für die Entwicklung und Produktion materieller Güter wie zB Maschinen, Kleidung oder Nahrung, sondern umfasst auch die Bereiche Dienstleistungen oder ideelle Güter. Produzierbare Dienstleistungen sind etwa Workshops für die Einführung in eine Unternehmenssoftware. Von einer Produktion von ideellen Gütern hingegen ist die Rede, wenn Ideen oder Informationen entwickelt werden, welche anschließend als Know-how vertrieben oder selbst realisiert oder verarbeitet werden können. Anknüpfungspunkte zum Recht ergeben sich dabei zB bezüglich des Schutzes von Entwicklungsergebnissen und sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Gerade bei Letzteren hat sich jüngst eine wichtige gesetzliche Änderung dahingehend vollzogen, dass Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse nur noch dann geschützt sind, wenn sie Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person sind, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt. Es gibt demnach in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf für viele Unternehmen!

Logistik

Die Logistik als betriebliche Funktion, die sich mit der Planung, Steuerung, Optimierung und Durchführung von Güter-, Informations- und Personenströmen befasst, hat rechtliche Schnittstellen etwa zum industriellen Zulieferrecht. Dieses bildet einen bestimmten Schnittbereich von – oft internationalem – Vertrags-, Haftungs- und Kartellrecht. Gewährleistungs- und Haftungsregelungen stehen dabei ebenso im Focus wie Regelungen zu Just-in-Time- und Just-in-Sequence-Modellen sowie den Incoterms, wobei es sich um im internationalen Handel übliche Bedingungen für Lieferung, Beförderung, Abnahme etc von Waren handelt, die insbesondere die Bezahlung der Frachtkosten, die Frage des Transportrisikos und auch die Verzollung regeln.

Informationswesen

Das betriebliche Informationswesen liefert den Input für die auf den verschiedenen Ebenen der Unternehmenshierarchie zu treffenden Entscheidungen und umfasst die Mittel, Maßnahmen und Einrichtungen, die ein Betrieb aufbietet, um die Betriebsangehörigen mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen zu versorgen. Die Bezüge zum Datenschutzrecht und zur Datensicherheit sind offensichtlich. Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft im Zusammenhang auch mit dem Schutz der Privatsphäre. Zweck und Ziel des Datenschutzes ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelperson. Jeder soll selbst bestimmen können, wem er wann welche seiner Daten und zu welchem Zweck zugänglich macht. Nicht zuletzt aufgrund der enormen Strafdrohungen bei Datenschutzverstößen, haben die Unternehmen umfangreiche Datenschutz-Compliance-Bemühungen zu treffen.

Unternehmensorganisation

Im Rahmen der Unternehmensorganisation kommt es zur mittel- bis langfristigen Strukturierung des Unternehmens und der darin anfallenden Aufgaben unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen (zB der Mitarbeiter) und deren Kompetenzen. Daraus ergeben sich für jedes Unternehmen individuelle Prozessabläufe, die sich in der Unternehmensorganisation widerspiegeln sollten. Rechtlich ist das diesbezüglich entscheidende Stichwort „Compliance“. Vorstände und Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, dass Arbeitgeber- und Betreiberpflichten im Unternehmen und an den Betriebsstandorten eingehalten werden. Es trifft sie demzufolge eine entsprechende Organisationsverantwortung. Hierzu ist es wichtig, Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse durchgängig zu delegieren und Prozesse so zu gestalten, dass sie auch von den Mitarbeitern akzeptiert und „gelebt“, also mitgetragen werden. Verantwortungsvolles Management erfordert deshalb eine rechtssichere Unternehmensorganisation, die allen rechtlichen Erfordernissen der jeweiligen Bereiche und Märkte Rechnung trägt. Besonders angesprochen ist hier neben dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht und dem Finanzstrafrecht, die Korruptionsprävention (zB durch Unternehmensrichtlinien, sog Codes of Conduct), das Kartellrecht, der Datenschutz, die Arbeitssicherheit, die Exportkontrolle (zB Dual Use), die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Betrugsbekämpfung sowie das allgemeine Gleichbehandlungsgebot. Verwaltungsstrafrechtlich besteht die Möglichkeit, durch Installation eines Systems sog „Verantwortlicher Beauftragter“ die Verantwortung für die Einhaltung zB von Arbeitnehmerschutzvorschriften durch die Geschäftsleitung jenen leitenden Mitarbeitern zu übertragen, die diese Risiken auch rein faktisch im Griff haben können.

 

Durch organisches Wachstum eines Unternehmens ändern sich natürlich mit der Zeit die Anforderungen für die genannten Funktionen. Umso mehr gilt das im Falle von Wachstum durch Akquisitionen von anderen Unternehmen. Die Entscheidungsprozesse und Rahmenbedingungen für Unternehmenstransaktionen sind in der Regel komplex, die Zeit begrenzt, was sie für alle Beteiligten zur Herausforderung machen.