Gründung

Gründung

Die Gründung einer Gesellschaft steht am Beginn eines Unternehmerlebens. Da ist es besonders wichtig, eine solide Basis zu legen, da sich nur mit dem optimalen Gerüst unternehmerische Vorhaben gut umsetzen und Fehler möglichst vermeiden lassen. Aber jede Unternehmensgründung ist anders.

Die Rechtsformwahl und der Gesellschaftsvertrag wollen gut überlegt sein, genauso wie die Gesellschaft finanziert werden soll und wer sonstige Beiträge (zB Geschäftsführung, Mitarbeit, Know- How) einbringt. Steigt ein Finanzinvestor ein, muss man darauf achten, welche Rechte ihm eingeräumt werden und welche Pflichten man selbst eingeht. Genauso sollten bereits Exit-Szenarien sowie die Auflösung von Patt-Situationen (zB bei 50:50-Situationen) durchgedacht und entsprechende Bestimmungen. vorgesehen werden. Vor allem im Startup-Bereich lassen sich Mitarbeiter oft durch Mitarbeiterbeteiligungsmodelle motivieren. Ein Standard-Gesellschaftsvertrag, wie er aus Kostengründen gerne verwendet wird, sieht da nicht die für den individuellen Fall passenden Regeln vor.

Frühzeitig ist zu klären, ob bzw. welche Gewerbeberechtigung(en) für die geplante unternehmerische Tätigkeit erforderlich ist. Neben den freien Gewerben gibt es auch sogenannte reglementierte Gewerbe, für die ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Daneben kann je nach Tätigkeit für den Betriebsstandort vorab auch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich, sein, was nicht selten zu unerwarteten Verzögerungen führt (zB bei Einsprüchen von Nachbarn, Nachforderungen durch die Behörden). Abhängig von dem Berufsfeld sind auch noch spezielle regulatorische Vorschriften zu beachten (zB für Apotheken, Ärzte-Gruppenpraxen, Ziviltechnikergesellschaften).

Im Zusammenhang mit der Standortwahl sind immobilien- bzw. mietrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Nachdem die Frage Miete oder Kauf aus Gründen der Finanzierung zu Beginn oft schnell entschieden ist, kann sich bei einem gesicherten Geschäftsmodell und guten Konditionen für die Finanzierung langfristig gesehen der Kauf einer Immobilie bald lohnen. Bei der Anmietung von Immobilienobjekten (egal ob für Gewerbe, Büro, Produktion oder Lager) stellt sich immer die Frage, inwieweit man als Mieter den Schutz des Mietrechtsgesetzes, vor allem Kündigungsschutz, genießt. Genauso wichtig ist es aber für Gründer, bei der Dauer des Mietvertrages im Hinblick auf die Ungewissheit des unternehmerischen Erfolges eine gewisse Flexibilität zu behalten und keine zu langen Bindungen einzugehen.

Zum Schutz einer Geschäftsidee und Sicherung des unternehmerischen Erfolgs einer Existenzgründung empfiehlt sich die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Marke, Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster).

Im Marketing und Vertrieb sollten von Beginn an gewisse rechtliche Regeln beachtet werden, um nicht Ziel von Unterlassungsaufforderungen von Wettbewerbern oder Konsumentenschützern zu werden, Strafen durch Behörden zu vermeiden und rechtliche Risiken zu reduzieren: das reicht von der Einholung von Zustimmungen für Anrufe und elektronische Nachrichten zu Werbezwecken, die Impressumspflicht für Websiten bis zur rechtskonformen Ausgestaltung von Verträgen und AGBs (vor allem auch im B2C-Bereich))