In Pausenräumen kann die Maske dann abgenommen werden, wenn sich nur ein Mitarbeiter darin befindet oder geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden (z. B. Trennwände aufgestellt werden).
Laut Wirtschaftskammer können auch in betrieblich genutzten Räumen wie z. B. Werkshallen vorgegebene Pausenbereiche geschaffen werden, die von Mitarbeitern alleine genutzt werden. Dabei muss eine Kommunikation mit Kollegen oder Kunden verlässlich ausgeschlossen sein.