Die Vorsorgevollmacht – für jeden Unternehmer unverzichtbar

Die Vorsorgevollmacht – für jeden Unternehmer unverzichtbar

Egal ob Unfall oder Krankheit: Beides kommt unvorhergesehen und plötzlich. Fällt dabei der Unternehmer aus, ist das Unternehmen nicht mehr handlungsfähig. Nur allzu schnell gerät ein Unternehmen dadurch in die Krise.

Zweck und Inhalt

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie bereits im Vorhinein fest, wer in Ihrem Namen die Geschäfte weiterführt, wenn Ihr Gesundheitszustand so beeinträchtigt ist, dass Sie nicht selbst entscheiden können. Damit ist sichergestellt, dass von Ihnen selbst gewählte Vertrauenspersonen sich um Ihre unternehmerischen und persönlichen Belange kümmern, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Das Gericht darf grundsätzlich keinen anderen Erwachsenenvertreter (früher Sachwalter) bestellen.

Wen kann ich bevollmächtigen?

Sie können jede Vertrauensperson einsetzen, zum Beispiel Familie, Freunde oder Mitarbeiter. Es ist auch möglich, verschiedene Personen für verschiedene Aufgaben zu bevollmächtigen.

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist seit einer mit 01.07.2018 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zwingend vor einem Rechtsanwalt (oder auch vor einem Notar oder Erwachsenenvertretungsverein) zu errichten.

Registrierung

Wir registrieren Ihre Vorsorgevollmacht im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Damit ist im Vorsorgefall gewährleistet, dass die Vorsorgevollmacht jedenfalls aufgefunden und berücksichtigt wird.

Zusammenfassung

Die Vorsorgevollmacht ist (wie auch ein Testament) unverzichtbarer Bestandteil der Zukunftsvorsorge eines verantwortungsvollen Unternehmers.

Die Anwälte von LEX3 sind kompetente Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und erstellen Ihre individuelle Vorsorgevollmacht. Kontaktieren Sie uns jetzt!