Keine Privatinsolvenz bis Juli 2021?

Schuldbefreiung Das Ziel der Privatinsolvenz, also des Insolvenzverfahrens einer Person, die kein Unternehmen betreibt, ist die Schuldbefreiung. Am Ende des Verfahrens sollen die Schulden getilgt sein. Um die sogenannte „Restschuldbefreiung“ zu erreichen, stellt das Gesetz zwei Mittel zur Verfügung. Der Schuldner unterbreitete seinen Gläubigern einen Zahlungsplan; wird dieser nicht angenommen kann er das Abschöpfungsverfahren durchlaufen..