Wie wird man Rechtsanwalt/Rechtsanwältin?
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wird man durch die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte, die von den Rechtsanwaltskammern geführt werden. Für die Eintragung gibt es zahlreiche Voraussetzungen, insbesondere ist eine umfassende Ausbildung notwendig, die nach der Matura noch zumindest 9 Jahre dauert. Zunächst ist ein rechtswissenschaftliches Studium mit einer Mindeststudiendauer von 4 Jahren erforderlich, in dem nachweislich angemessene.